Der Weg zum Gütezeichen
Die Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. verleiht auf Antrag das RAL Gütezeichen 081 Pferdehaltung und Pferdenutzung an geeignete Betriebe.
Den Antrag kann stellen, wer gewerblich Pferde hält und/oder nutzt.
Die dazu notwendigen Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen:
Antragsunterlagen RAL GZ 081 Pferdehaltung und Pferdenutzung
Mit den Antragsunterlagen müssen folgende Nachweise eingereicht werden:
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregistereintragung
- Zugehörigkeit zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt oder Steuerberater
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis nach §11 TierSchG
- Registrierung des Tierbestandes bei der Tierseuchenkasse
- Befähigungsnachweis gemäß Tierschutztransportverordnung (wenn notwendig)
- Kutschenführerschein, Führerschein Klasse L (bei Personen- und Gütertransport)
- Liste der im Betrieb gehaltenen bzw. eingestellten Pferde
- Liste aller im Betrieb sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter
- Gebäude-, Stall- und Auslaufplan
- Geräte- und Fuhrparkliste (bei den Gütezeichen 081/2-4)
- Liste von mind. 4 Referenzen aus den zu prüfenden Bereichen (bei den Gütezeichen 081/2-4)
Nach Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit durch die Geschäftsstelle, erfolgt die Zulassung zur Erstprüfung und die Beauftragung eines unabhängigen Prüfinstituts mit der Prüfung vor Ort. Nach der durchgeführten Prüfung werden die Prüfunterlagen durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft kontrolliert und bestätigt. Erfüllt der Antragsteller alle in den Güte- und Prüfbestimmungen niedergelegten Anforderungen, wird ihm die Verleihungsurkunde ausgehändigt. Er erwirbt damit das Recht zur Führung des RAL Gütezeichens 081 Pferdehaltung und Pferdenutzung.