Die Güteausschüsse der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege
Der Güteausschuss ist neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung eines der Organe der Gütegemeinschaft und hat innerhalb der RAL-Gütesicherung folgende Aufgaben:
- Erarbeitet Ergänzungen und Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen und legt diese dem Vorstand zur Begutachtung vor.
- Prüft Anträge und Verleihung des Gütezeichens der Gütegemeinschaft und schlägt entweder vor, dem Antragsteller das Gütezeichen zu verleihen, oder teilt ihm die Gründe für eine Zurückstellung mit.
- Überwacht Zeichenbenutzer daraufhin, dass sie die Gütezeichensatzung nebst Durchführungsbestimmungen einhalten.
- Unterstützt den Vorstand.