Die Güteausschüsse der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege

Der Güteausschuss ist neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung eines der Organe der Gütegemeinschaft und hat innerhalb der RAL-Gütesicherung folgende Aufgaben: 

  • Erarbeitet Ergänzungen und Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen und legt diese dem Vorstand zur Begutachtung vor.
  • Prüft Anträge und Verleihung des Gütezeichens der Gütegemeinschaft und schlägt entweder vor, dem Antragsteller das Gütezeichen zu verleihen, oder teilt ihm die Gründe für eine Zurückstellung mit.
  • Überwacht Zeichenbenutzer daraufhin, dass sie die Gütezeichensatzung nebst Durchführungsbestimmungen einhalten.
  • Unterstützt den Vorstand.
RAL-Gütezeichen 244/1 - 244/7
RAL-Gütezeichen 244/8 Holztransport