Landschaftspflege (RAL - GZ 244/5)
Unter Landschaftspflege ist die Pflege und Gestaltung von Natur und Landschaft in
Siedlungsgebieten und in der unbebauten Landschaft zu verstehen.
Folgende Maßnahmen gehören dazu:
Maßnahmen der erhaltenden Pflege, wie:
– Mahd mit oder ohne Mähgutgewinnung,
– Pflege von Hecken und Gehölzen,
– Unterhalt von Erholungseinrichtungen,
– Gewässerunterhalt,
– Pflege von Feuchtbiotopen (z. B. Bachläufe, Feuchtwiesen).
Maßnahmen der Biotopverbesserung, wie:
– Beseitigung von Gehölzen (Entbuschen von Biotopflächen),
– Bodenabtrag / Abplaggen zur Schaffung von Rohbodenstandorten,
– Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern.
Neuanlage biotischer Strukturen, wie
– flächige Gehölzpflanzungen und Anlage von Hecken.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie:
– Schaffung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten,
– Wildbiologische Maßnahmen,
– Ingenieurbiologische Maßnahmen, wie z.B. Böschungsbefestigungen,
– Sicherung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente (z.B. Trockenmauern).
Prüfungskriterien
Rahmenbedingungen:
Durchführungsbedingungen:
Ergebnisbedingungen:
Kontakt:
Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V.
Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg
Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de
Direkt zur Anforderung der Antragsunterlagen
Eine starke Partnerschaft
Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Service für Auftraggeber:
Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.
www.vzfu.de