Landschaftspflege (RAL - GZ 244/5)

Unter Landschaftspflege ist die Pflege und Gestaltung von Natur und Landschaft in Siedlungsgebieten und in der unbebauten Landschaft zu verstehen.
Folgende Maßnahmen gehören dazu:

Maßnahmen der erhaltenden Pflege, wie:
– Mahd mit oder ohne Mähgutgewinnung,
– Pflege von Hecken und Gehölzen,
– Unterhalt von Erholungseinrichtungen,
– Gewässerunterhalt,
– Pflege von Feuchtbiotopen (z. B. Bachläufe, Feuchtwiesen).

Maßnahmen der Biotopverbesserung, wie:
– Beseitigung von Gehölzen (Entbuschen von Biotopflächen),
– Bodenabtrag / Abplaggen zur Schaffung von Rohbodenstandorten,
– Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern.

Neuanlage biotischer Strukturen, wie
– flächige Gehölzpflanzungen und Anlage von Hecken.

Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie:
– Schaffung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten,
– Wildbiologische Maßnahmen,
– Ingenieurbiologische Maßnahmen, wie z.B. Böschungsbefestigungen,
– Sicherung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente (z.B.    Trockenmauern).

Prüfungskriterien

Rahmenbedingungen:

Durchführungsbedingungen:

Ergebnisbedingungen:

Kontakt:

Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V. Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg

Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de

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Eine starke Partnerschaft



Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH

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Service für Auftraggeber:

Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.

www.vzfu.de

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