Landschaftspflege (RAL - GZ 244/5)
Unter Landschaftspflege ist die Pflege und Gestaltung von Natur und Landschaft in
Siedlungsgebieten und in der unbebauten Landschaft zu verstehen.
Folgende Maßnahmen gehören dazu:
Maßnahmen der erhaltenden Pflege, wie:
– Mahd mit oder ohne Mähgutgewinnung,
– Pflege von Hecken und Gehölzen,
– Unterhalt von Erholungseinrichtungen,
– Gewässerunterhalt,
– Pflege von Feuchtbiotopen (z. B. Bachläufe, Feuchtwiesen).
Maßnahmen der Biotopverbesserung, wie:
– Beseitigung von Gehölzen (Entbuschen von Biotopflächen),
– Bodenabtrag / Abplaggen zur Schaffung von Rohbodenstandorten,
– Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern.
Neuanlage biotischer Strukturen, wie
– flächige Gehölzpflanzungen und Anlage von Hecken.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie:
– Schaffung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten,
– Wildbiologische Maßnahmen,
– Ingenieurbiologische Maßnahmen, wie z.B. Böschungsbefestigungen,
– Sicherung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente (z.B. Trockenmauern).
PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN (Auszug)
Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstung
technisch einwandfreie Geräte, die dem Stand der Technik entsprechen und geprüft sind, jährliche Prüfung von Kranen und Winden,
Vorhandensein einer gültigen Betriebserlaubnis, Sorgfältige Wartung und Pflege aller Arbeitsmittel
Umweltschonung
Einsatz von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffen, Vorkehrungen für Ölhavarien,
Sichere Aufbewahrung von Kraft- u. Brennstoffen, Bio- und Mineralölprodukten sowie giftigen Arbeitsstoffen,
Verwendung von Wildrettern (z.B. Schutzrechen), Verwendung von umweltfreundlichen Materialien, Ausführung der Arbeiten nur
in den zulässigen Zeiten, Einsatz von PSM nur mit Zustimmung des AG
Qualifikation
nachgewiesene Fachkunde des Unternehmers und aller Beschäftigten, Vorhandensein von Sachkundenachweisen bei motormanueller Arbeitsausführung,
Ausbildung der Maschinenführer entsprechend den Erfordernissen, Erste-Hilfe-Kurs sowie dessen Auffrischung in den letzten 2 Jahren,
Vorhandensein der/des gültigen Sachkundenachweise(s) beim Einsatz von PSM
Schutzausrüstung
Verfügbarkeit einer vollständigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) jedes Beschäftigten, Schaffung von Voraus-setzungen zum
Aufbau einer Rettungskette, Arbeitsschutzbelehrung 1x jährlich und vor Beginn jeder neuen Gefahrensituation
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort
Sauberkeit nach Verlassen des Arbeitsortes
Schnelle Information des Auftraggebers
Ordnungsgemäße Eigenüberwachung
Kontakt:
Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V.
Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg
Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de
Direkt zur Anforderung der Antragsunterlagen
Eine starke Partnerschaft
Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Service für Auftraggeber:
Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.
www.vzfu.de