RAL-GZ 244/1 Holzernte

Die Holzernte umfasst die Arbeitsschritte der motormanuellen, teil- und vollmechanisierten Holzernte (Fällen, Entasten, Entrinden, Einschneiden, Sortieren, Lagern, Vermessen und ggf. das Hacken des Holzes) im Wald sowie auf Kurzumtriebsflächen entsprechend dem jeweiligen Arbeitsauftrag.

Für die Aufarbeitung von Windwurf, Wind- und Schneebruch gelten außer diesen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen die einschlägigen Sondervorschriften für die Schadholzaufarbeitung sowie Unfallverhütungsvorschriften.

Gütemerkmale (Auszug)

Allgemeine Anforderungen

  • Schriftlicher Arbeitsauftrag vorhanden
  • Gefährdungsbeurteilungen vorhanden
  • Keine Alleinarbeit in der motormanuellen Holzernte
  • Rettungskette ist sichergestellt
  • Verfügbarkeit eines ausreichenden Mobilfunkempfangs am Einsatzort
  • Rettungspunkte sind bekannt
  • Ordnungsgemäße Absperrung der Arbeitsorte

Personelle Anforderungen

Anforderungen an die einzusetzende Technik

Anforderungen an den Umgang mit Maschinen und Geräten

Sonstige Anforderungen

Die Holzernte umfasst die Arbeiten Fällen, Ernte auf Kurzumtriebsflächen, Entasten, Entrinden, Einschneiden, Sortieren, Lagern, Hacken des Holzes auf Waldflächen, sowie das manuelle oder maschinelle Bereitstellen des Holzes auf Kurzumtriebsflächen. Das Holzrücken als Teil der Holzernte wird gesondert mit Güte- und Prüfbestimmungen belegt.

PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN (Auszug)

Holzernte: Fällen, Entasten, Entrinden, Aushalten einschließlich Vermessen und Sortenbilden, sowie Hacken des Holzes.

Geeignete Technik und geeignete Sicherheitsausrüstung:

Forsttauglichkeit, möglichst FPA-geprüft, gepflegte und ordnungsgemäß gewartete Arbeitsmittel, technisch einwandfreie Mess- und Hilfsgeräte, intakte Seile und Seilendverbindungen, geeignete Motorsägen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bodenschonendes Fahrwerk, Sachkundenachweis.

Umweltschonung:

Sicheres Treibstoffbefüllsystem, umweltschonende Schmierstoffe, umweltschonende Hydraulikflüssigkeiten, bodenschonende Bereifung (je nach Herstellervorgabe), Vorkehrungen für Ölhavarien, sicherer Transport von Gefahrgütern, sicheres Aufbewahren von chemischen Betriebsstoffen.

Qualifikation:

erforderliche Ausbildung/Berufserfahrung.

Schutzausrüstung:

Verfügbarkeit einer vollständigen persönlichen Schutzausrüstung, Erste Hilfe Kurs.

Verkehrs- und Betriebssicherheit der Maschinen:

Einhaltung Gerätesicherheitsgesetz, StVZO, UVV, gültige Prüfplaketten.

Absicherung der Arbeitsorte:

Warnschilder, Absperrung.

Fachgerechte Fälltechnik:

Einhaltung, UVV, minimale Stockhöhe, Eingriffvorgaben einhalten. Fachgerechtes Entasten, Einscheiden, Sortieren und Lagern. Güte der Hackschnitzel.

Vermeidung unnötigen Befahrens der Arbeitsfläche:

Einhaltung der Rückelinien.

Vermeidung von Schäden am verbleibenden Bestand, Boden, Gräben und Wegen:

Keine Rindenverletzungen im Bestand, Arbeitslinien einhalten, Gräben freihalten, Wege abziehen.

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort:

ordnungsgemäße Abfallentsorgung.

Schnelle Information des Aufttragebers

Ordnungsgemäße Eigenüberwachung