Unter Landschaftspflege ist die Pflege und Gestaltung von Natur und Landschaft in Siedlungsgebieten und in der unbebauten Landschaft zu verstehen.
Folgende Maßnahmen gehören dazu:

Maßnahmen der erhaltenden Pflege, wie:
– Mahd mit oder ohne Mähgutgewinnung,
– Pflege von Hecken und Gehölzen,
– Unterhalt von Erholungseinrichtungen,
– Gewässerunterhalt,
– Pflege von Feuchtbiotopen (z. B. Bachläufe, Feuchtwiesen).

Maßnahmen der Biotopverbesserung, wie:
– Beseitigung von Gehölzen (Entbuschen von Biotopflächen),
– Bodenabtrag / Abplaggen zur Schaffung von Rohbodenstandorten,
– Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern.

Neuanlage biotischer Strukturen, wie
– flächige Gehölzpflanzungen und Anlage von Hecken.

Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie:
– Schaffung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten,
– Wildbiologische Maßnahmen,
– Ingenieurbiologische Maßnahmen, wie z.B. Böschungsbefestigungen,
– Sicherung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente (z.B.    Trockenmauern).

PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN (Auszug)

Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstung

technisch einwandfreie Geräte, die dem Stand der Technik entsprechen und geprüft sind, jährliche Prüfung von Kranen und Winden, Vorhandensein einer gültigen Betriebserlaubnis, Sorgfältige Wartung und Pflege aller Arbeitsmittel

Umweltschonung

Einsatz von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffen, Vorkehrungen für Ölhavarien, Sichere Aufbewahrung von Kraft- u. Brennstoffen, Bio- und Mineralölprodukten sowie giftigen Arbeitsstoffen, Verwendung von Wildrettern (z.B. Schutzrechen), Verwendung von umweltfreundlichen Materialien, Ausführung der Arbeiten nur in den zulässigen Zeiten, Einsatz von PSM nur mit Zustimmung des AG

Qualifikation

nachgewiesene Fachkunde des Unternehmers und aller Beschäftigten, Vorhandensein von Sachkundenachweisen bei motormanueller Arbeitsausführung, Ausbildung der Maschinenführer entsprechend den Erfordernissen, Erste-Hilfe-Kurs sowie dessen Auffrischung in den letzten 2 Jahren, Vorhandensein der/des gültigen Sachkundenachweise(s) beim Einsatz von PSM

Schutzausrüstung

Verfügbarkeit einer vollständigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) jedes Beschäftigten, Schaffung von Voraus-setzungen zum Aufbau einer Rettungskette, Arbeitsschutzbelehrung 1x jährlich und vor Beginn jeder neuen Gefahrensituation

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort

Sauberkeit nach Verlassen des Arbeitsortes

Schnelle Information des Auftraggebers

Ordnungsgemäße Eigenüberwachung