Eigenüberwachung:

Der Unternehmer kontrolliert die gütegesicherten Leistungen durch die Ausfertigung von entsprechenden Prüfprotokollen.  

Fremdüberwachung:

Einmal jährlich erfolgt eine Prüfung der Unterlagen der Eigenüberwachung und deren Überprüfung am Arbeitsort durch unabhängige Auditoren.