Holzrückung (RAL - GZ 244/2)

beinhaltet Bewegen des Holzes vom Fällort zum Lagerort an der Waldstraße mit Forstmaschinen oder Pferden

Prüfungskriterien

Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstungen:

fachlich geprüft nach dem Stand der Technik, technische Überwachung, sorgfältige Wartung und Pflege

Umweltschonung:

sicheres Treibstoffbefüllsystem, biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeit und bodenschonende Bereifung (nach Herstellervorgabe), Vorkehrungen für Ölhavarien

Qualifikation:

erforderliche Ausbildung / Berufserfahrug

Schutzausrüstung:

persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen

Absicherung der Arbeitsorte:

Warnschilder, Absperrung

Vollständige Rückung:

restlose Bringung

Vermeidung von Rückeschäden und Wundbehandlung:

geringstmögliche Stammbeschädigung

Vermeidung des Befahrens der Arbeitsfläche:

Einhaltung der Rückegassen

Vermeidung von Schäden am Boden, Gräben, Wegen etc.:

keine Fahrspuren außerhalb der Rückegasse, Gräben freihalten, Wege erhalten abziehen

Fachgerechtes Poltern:

vorgegebene Polterplätze einhalten, bündig, abrollsicher und sauber poltern

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort:

ordnungsgemäße Abfallentsorgung

Kontakt:

Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V. Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg

Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de

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Eine starke Partnerschaft



Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH

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Service für Auftraggeber:

Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.

www.vzfu.de

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