Holzrückung (RAL - GZ 244/2)
Die Holzrückung umfasst das Bewegen des Holzes vom Fällort zum Lagerort an der Waldstraße mit Forstmaschinen oder Pferden
PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN (Auszug)
Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstungen:
fachlich geprüft nach dem Stand der Technik, technische Überwachung, sorgfältige Wartung und Pflege, Notrufeinrichtung, Einhaltung der UVV.
Seile und Seilendverbindungen in einwandfreiem Zustand, Seilzubehör, Ketten und Zubehör ab Güteklasse 8, ordnungsgemäßer Allgemeinzustand
der Ketten, Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Nachweis Winden- bzw. Kranprüfung (Prüfbücher).
Umweltschonung:
sicheres Treibstoffbefüllsystem, biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeit und bodenschonende Bereifung
(nach Herstellervorgabe), Vorkehrungen für Ölhavarien
Sicheres Transportieren und Aufbewahren von chemischen Betriebsstoffen sicheres Befüllsystem/sicherer Kanister,
umweltschonende Schmierstoffe, bodenschonende Fahrwerke.
Qualifikation:
erforderliche Ausbildung / Berufserfahrung der Arbeitsausführenden
Schutzausrüstung:
persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen, Erste Hilfe Kurs, Mitführen von Verbandsmaterial.
Absicherung der Arbeitsorte:
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bis Abschluss der Maßnahme, Warnschilder, Absperrung.
Vollständige Rückung:
restlose Bringung
Vermeidung von Rückeschäden und Wundbehandlung:
Vermeidung von Stammschädigungen. Sorgfältige Wundvorbereitung und Wundbehandlung, sorgfältige und gründliche
Schutzmittelapplikation, sofortige Arbeitsausführung.
Vermeidung des Befahrens der Arbeitsfläche:
Einhaltung der vorgegebenen Fahrlinien.
Vermeidung von Schäden am Boden, Gräben, Wegen etc.:
Keine Fahrspuren außerhalb der vorgegebenen Fahrlinien. Gräben freihalten, Wege erhalten/abziehen.
Sicherstellung eines ständigen Wasserablaufes und der Wiedergebrauchsfähigkeit aller baulichen Einrichtungen.
Fachgerechtes Poltern:
Einhaltung der Vorgaben, Einhaltung Sicherheitsabstand Polter-Weg, übersichtliches, getrenntes Poltern,
bündige Stirnseite, keine losen Äste oder Reisig im Polter, Sicherung gegen abrollende Stücke, Poltern
auf Unterlagen (wenn gefordert).
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort:
Sicherstellung einer unveränderten Bodenfläche, ordnungsgemäße Abfallentsorgung.
Schnelle Information des Aufttragebers
Ordnungsgemäße Eigenüberwachung
Kontakt:
Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V.
Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg
Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de
Direkt zur Anforderung der Antragsunterlagen
Eine starke Partnerschaft
Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Service für Auftraggeber:
Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.
www.vzfu.de