Holzrückung (RAL - GZ 244/2)
beinhaltet Bewegen des Holzes vom Fällort zum Lagerort an der Waldstraße mit Forstmaschinen oder Pferden
Prüfungskriterien
Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstungen:
fachlich geprüft nach dem Stand der Technik, technische Überwachung, sorgfältige Wartung und Pflege
Umweltschonung:
sicheres Treibstoffbefüllsystem, biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeit und bodenschonende Bereifung
(nach Herstellervorgabe), Vorkehrungen für Ölhavarien
Qualifikation:
erforderliche Ausbildung / Berufserfahrug
Schutzausrüstung:
persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen
Absicherung der Arbeitsorte:
Warnschilder, Absperrung
Vollständige Rückung:
restlose Bringung
Vermeidung von Rückeschäden und Wundbehandlung:
geringstmögliche Stammbeschädigung
Vermeidung des Befahrens der Arbeitsfläche:
Einhaltung der Rückegassen
Vermeidung von Schäden am Boden, Gräben, Wegen etc.:
keine Fahrspuren außerhalb der Rückegasse, Gräben freihalten, Wege erhalten abziehen
Fachgerechtes Poltern:
vorgegebene Polterplätze einhalten, bündig, abrollsicher und sauber poltern
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort:
ordnungsgemäße Abfallentsorgung
Kontakt:
Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V.
Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg
Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de
Direkt zur Anforderung der Antragsunterlagen
Eine starke Partnerschaft
Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Service für Auftraggeber:
Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.
www.vzfu.de