Holzrückung (RAL - GZ 244/2)

Die Holzrückung umfasst das Bewegen des Holzes vom Fällort zum Lagerort an der Waldstraße mit Forstmaschinen oder Pferden

PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN (Auszug)

Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstungen:

fachlich geprüft nach dem Stand der Technik, technische Überwachung, sorgfältige Wartung und Pflege, Notrufeinrichtung, Einhaltung der UVV.

Seile und Seilendverbindungen in einwandfreiem Zustand, Seilzubehör, Ketten und Zubehör ab Güteklasse 8, ordnungsgemäßer Allgemeinzustand der Ketten, Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Nachweis Winden- bzw. Kranprüfung (Prüfbücher).

Umweltschonung:

sicheres Treibstoffbefüllsystem, biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeit und bodenschonende Bereifung (nach Herstellervorgabe), Vorkehrungen für Ölhavarien Sicheres Transportieren und Aufbewahren von chemischen Betriebsstoffen sicheres Befüllsystem/sicherer Kanister, umweltschonende Schmierstoffe, bodenschonende Fahrwerke.

Qualifikation:

erforderliche Ausbildung / Berufserfahrung der Arbeitsausführenden

Schutzausrüstung:

persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen, Erste Hilfe Kurs, Mitführen von Verbandsmaterial.

Absicherung der Arbeitsorte:

Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bis Abschluss der Maßnahme, Warnschilder, Absperrung.

Vollständige Rückung:

restlose Bringung

Vermeidung von Rückeschäden und Wundbehandlung:

Vermeidung von Stammschädigungen. Sorgfältige Wundvorbereitung und Wundbehandlung, sorgfältige und gründliche Schutzmittelapplikation, sofortige Arbeitsausführung.

Vermeidung des Befahrens der Arbeitsfläche:

Einhaltung der vorgegebenen Fahrlinien.

Vermeidung von Schäden am Boden, Gräben, Wegen etc.:

Keine Fahrspuren außerhalb der vorgegebenen Fahrlinien. Gräben freihalten, Wege erhalten/abziehen. Sicherstellung eines ständigen Wasserablaufes und der Wiedergebrauchsfähigkeit aller baulichen Einrichtungen.

Fachgerechtes Poltern:

Einhaltung der Vorgaben, Einhaltung Sicherheitsabstand Polter-Weg, übersichtliches, getrenntes Poltern, bündige Stirnseite, keine losen Äste oder Reisig im Polter, Sicherung gegen abrollende Stücke, Poltern auf Unterlagen (wenn gefordert).

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort:

Sicherstellung einer unveränderten Bodenfläche, ordnungsgemäße Abfallentsorgung.

Schnelle Information des Aufttragebers

Ordnungsgemäße Eigenüberwachung



Kontakt:

Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V. Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg

Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de

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Eine starke Partnerschaft



Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH

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Service für Auftraggeber:

Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
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