Forstlicher Wegebau (RAL - GZ 244/4)
umfasst den Neubau, den Ausbau, die Instandsetzung und
Unterhaltung von Wegen, Brücken und Durchlässen im Wald unter Einbeziehung der
sonstigen Anlagen zur Wasserführung an Wegen und der Herstellung eines LKW-gerechten
Lichtraumprofils.
Unter Forstwegen werden alle bautechnisch erstellten Wege
verstanden (Abfuhrwege, Betriebswege, Rückewege). Bauwerke an Wegen (Brücken,
Durchlässe, Stützmauern) unterliegen u. U. einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht, der
der Eigentümer durch turnusmäßige Bauwerksprüfungen nachzukommen hat.
Prüfungskriterien
Rahmenbedingungen:
Schriftlicher Arbeitsauftrag, personelle Anforderungen, Anforderungen an die Eignung der Maschinen, einwandfreier Transport und Lagerung von Kraftstoffen,
umweltschonender Materialeinsatz, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Baustellenabsicherung
Durchführungsbedingungen:
Bauausführung Wegeneubau und -ausbau, Wegeinstandhaltung, Anlagen der Wasserführung und Durchlässe, Brückenbauwerke, transparente Abrechnung
Ergebnisbedingungen:
Bauausführung, Vermeidung von Schäden an Wegen, Bauwerken und Naturraum, Ordnung und Sauberkeit nach Verlassen des Arbeitsortes, ordnungsgemäße Eigenüberwachung
Kontakt:
Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V.
Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg
Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de
Direkt zur Anforderung der Antragsunterlagen
Eine starke Partnerschaft
Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Service für Auftraggeber:
Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.
www.vzfu.de