Forstlicher Wegebau (RAL - GZ 244/4)

umfasst den Neubau, den Ausbau, die Instandsetzung und Unterhaltung von Wegen, Brücken und Durchlässen im Wald unter Einbeziehung der sonstigen Anlagen zur Wasserführung an Wegen und der Herstellung eines LKW-gerechten Lichtraumprofils.

Unter Forstwegen werden alle bautechnisch erstellten Wege verstanden (Abfuhrwege, Betriebswege, Rückewege). Bauwerke an Wegen (Brücken, Durchlässe, Stützmauern) unterliegen u. U. einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht, der der Eigentümer durch turnusmäßige Bauwerksprüfungen nachzukommen hat.

Prüfungskriterien

Rahmenbedingungen:

Schriftlicher Arbeitsauftrag, personelle Anforderungen, Anforderungen an die Eignung der Maschinen, einwandfreier Transport und Lagerung von Kraftstoffen, umweltschonender Materialeinsatz, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Baustellenabsicherung

Durchführungsbedingungen:

Bauausführung Wegeneubau und -ausbau, Wegeinstandhaltung, Anlagen der Wasserführung und Durchlässe, Brückenbauwerke, transparente Abrechnung

Ergebnisbedingungen:

Bauausführung, Vermeidung von Schäden an Wegen, Bauwerken und Naturraum, Ordnung und Sauberkeit nach Verlassen des Arbeitsortes, ordnungsgemäße Eigenüberwachung

Kontakt:

Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V. Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg

Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de

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Eine starke Partnerschaft



Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH

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Service für Auftraggeber:

Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.

www.vzfu.de

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