Forstpflanzenanzucht (RAL - GZ 244/6)

Die Forstpflanzenanzucht umfasst die Gewinnung von Forstsaatgut (gegebenenfalls von Wildlingen) einschließlich deren Lagerung, Aussaat, Anzucht der Forstpflanzen und Bereitstellung einschließlich des ordnungsgemäßen Transportes der versandfähigen Sortimente.

Die Forstpflanzenanzucht für den Kurzumtrieb umfasst die Anlage und Pflege von Mutterquartieren und die Bereitstellung von versandfähigen Stecklingen und Steckhözern.

PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN (Auszug)

Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstung

Umweltschonung

Qualifikation

Schutzausrüstung

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort

Sauberkeit nach Verlassen des Arbeitsortes

Schnelle Information des Auftraggebers

Ordnungsgemäße Eigenüberwachung

Kontakt:

Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V. Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg

Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de

Direkt zur Anforderung der Antragsunterlagen

Eine starke Partnerschaft



Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH

Weitere Informationen finden Sie hier.

Service für Auftraggeber:

Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.

www.vzfu.de

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