Forstpflanzenanzucht (RAL - GZ 244/6)
Die Forstpflanzenanzucht umfasst die Gewinnung von Forstsaatgut (gegebenenfalls von Wildlingen) einschließlich deren Lagerung,
Aussaat, Anzucht der Forstpflanzen und Bereitstellung einschließlich des ordnungsgemäßen Transportes der versandfähigen Sortimente.
Die Forstpflanzenanzucht für den Kurzumtrieb umfasst die Anlage und Pflege von Mutterquartieren und die Bereitstellung von versandfähigen
Stecklingen und Steckhözern.
PRÜFBEREICHE UND PRÜFUNGSKRITERIEN (Auszug)
Geeignete Technik und Sicherheitsausrüstung
Umweltschonung
Qualifikation
Schutzausrüstung
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort
Sauberkeit nach Verlassen des Arbeitsortes
Schnelle Information des Auftraggebers
Ordnungsgemäße Eigenüberwachung
Kontakt:
Gütegemeinschaft
Wald- und Landschaftspflege e.V.
Geschäftsstelle
Dorfstr. 41
34632 Jesberg
Telefon/Fax:
06695 911 663
E-Mail:
info@ral-ggwl.de
Direkt zur Anforderung der Antragsunterlagen
Eine starke Partnerschaft
Kooperation der RAL-Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V. mit der tqforst GmbH
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Service für Auftraggeber:
Die RAL-Gütegemeinschaft stellt Auftraggebern eine Forstunternehmer-
Datenbank zur Verfügung um nach Unternehmern in ihrer Nähe zu suchen.
www.vzfu.de